Leistungen
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Leistungen / Insolvenz-Service
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01. Erstellung eines Insolvenzstatus unter Zerschlagungs- und Fortführungsgesichtspunkten
Anhand von vorhandener Buchhaltung und sonstigen Unterlagen sowie Angaben der Mitarbeiter des Gemeinschuldners werden Aktivposten/ Vermögenswerte erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Zerschlagungs- und Fortführungsgesichtspunkten. Sonderposten wie Immobiliarvermögen, technische Anlagen, Maschinen und Betriebsausstattung werden im Regelfall durch vom Verwalter beauftragte gutachterliche Schätzer aufgenommen und bewertet. Das Vermögensverzeichnis wird den Vorgaben der Insolvenzordnung entsprechend aufgestellt. Die Datenverarbeitung erfolgt mit der von den Insolvenzgerichten vorausgesetzten Software. Aus- und Absonderungsrechte werden erfasst und gegebenenfalls bewertet.
Auf der Passivseite werden die rückständigen Löhne, Gehälter und Sozialabgaben sowie Steuern neben den Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten - einschliesslich der korrospondierenden Aus- und Absonderungsrechte - erfasst. Daneben werden drohende Verbindlichkeiten aus Bürgschaftsinanspruchnahme oder Gewährleistungsverpflichtungen berücksichtigt.
02. Aufarbeitung der Buchführung des Gemeinschuldners
Je nach Lage des Unternehmens werden rückständige Buchungen mit dem vorgefunden EDV-System vervollständigt. Bestände werden auf die DATEV Systeme übernommen. Ab der Insolvenzverfahrenseröffnung wird die Buchhaltung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften fortgeführt. Daneben wird eine insolvenzspezifische Einnahmen- Überschussrechnung ermöglicht. Dies unter Abstimmung mit der Finanz- und Liquiditätsplanung nach Vorgaben des Verwalters.
03. Erstellung von Jahresabschlüssen
Rückständige Jahresabschlüsse werden nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt und gegebenenfalls überarbeitet. Im Einzelfall wird eine Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt herbeigeführt. Gesondert hiervon wird ein Jahresabschluss zum Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt. Dabei wird eine Abstimmung mit dem Insolvenzstatus - soweit möglich - herbeigeführt.
04. Finanz- und Liquiditätsplanung im Insolvenzverfahren
Im Falle einer Fortführung des Betriebs durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter wird eine Finanz- und Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der prognostizierten Zahlungen/ Erlöse und der Mittelabflüsse erstellt. Dabei werden insbesondere die laufenden Kosten der Abwicklung z.B. für Sachaufnahme, Bewertung, Vorbereitung einer Verwertung berücksichtigt. Die Lohn- und Gehaltskosten des Abwicklungsteams werden - sofern nicht mehr insolvenzgeldfähig - der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens entsprechend errechnet. Dabei werden auch die Belastungen durch nicht vom Verwalter gekündigte Dauerschuldverhältnisse berücksichtigt. Die Umsatzsteuerzahlungslast wird den noch abzuwickelnden Geschäften entsprechend ermittelt und eingearbeitet.
05. Erstellung von Insolvenz-Gutachten
Zur Frage der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung wird dezidiert Stellung genommen. Aktiv- und Passivposten werden einzeln erläutert. Unwägbarkeiten wie etwaige Kündigungen von ARGE-Partnern werden in der Bewertung alternativ ausgewiesen. Aus- und Absonderungsrechte sowie Verwertungsbeiträge werden ermittelt und den jeweiligen Positionen zugeordnet. Jede einzelne Position wird unter Zerschlagungs- und going concern Gesichtspunkten aufgenommen. Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfungen werden auch für vergangene Stichtage/ Perioden vorgenommen.
06. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Für die Mitarbeiter der Gemeinschuldnerin werden Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt oder nach insolvenzspezifischen Vorgaben überarbeitet. Dabei werden sozialversicherungsrechtliche Vorschriften besonders beachtet. Für den Insolvenzgeldzeitraum werden die Gehaltsbestandteile auf insolvenzgeldfähigkeit untersucht und gegebenenfalls anteilige - noch nicht fällige - Sonderzahlungen zusätzlich erfasst. Im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Abrechnungen in Abstimmung mit dem Verwalter fortgeführt. Sozialversicherungsmeldungen, Steuerbescheinigungen und Arbeitspapiere werden ausgefertigt. Die üblichen Prüfungen durch Sozialversicherungsträger werden begleitet. Im Verlauf des Verfahrens werden Masseschuldabrechnungen über Differenzlohnansprüche von freigestellten Mitarbeitern erstellt. Dabei werden gesetzliche Anspruchsübergänge der Arbeitsämter und anderer Gläubiger berücksichtigt.
07. Insolvenzgeldbescheinigungen.
Für die Arbeitsämter und Mitarbeiter werden aus den Lohnabrechnungen Insolvenzgeldbescheinigungen erarbeitet und entsprechende Meldungen abgegeben. Bei Vorfinanzierung von Entgeldansprüchen durch Banken wird in enger Abstimmung mit dem finanzierenden Institut die Abtretung der Ansprüche koordiniert und die Auszahlung der Löhne/Gehälter vorbereitet.
08. Masseschuldverzeichnis
Im eröffneten Insolvenzverfahren wird eine kontinuierliche Überwachung / Dokumentation der Masseschulden vorgenommen. Ein transparentes Masseschuldverzeichnis wird geführt. Dabei wird zwischen oktroierten und normalen Masseschuldverbindlichkeiten unterschieden. In Gegenüberstellung mit den vorhandenen Aktivposten kann eine Masseunzulänglichkeit frühzeitig erkannt werden.
09. Betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Sanierung des Unternehmens
Für eine rechtsträgererhaltende Sanierung werden Fortführungsperspektiven untersucht und aufgezeigt. Schwachstellenanalysen dienen als Grundlage für eine Bereinigung der unternehmerischen Gesamtkonzeption. Marktumfeld und Drittvergleiche werden bei der Sanierungsfähigkeitsprüfung beachtet. Für eine übertragende Sanierung im Rahmen eines asset deals werden die betriebswirtschaftlichen Grundlagen examiniert und in den Preisfindungsmechanismus einbezogen. Dabei gilt es die betriebsnotwendigen assets zu isolieren und Belegschaftskonzepte unter Einbeziehung der Übernahmeregelung des § 613a BGB zu entwerfen. Good will und Kundenbeziehungen werden kritisch betrachtet.
10. Erstellung von Sanierungsplänen
Bei der Aufstellung von Sanierungsplänen erstellt IN-Tax Massnahmenkataloge für die operative Geschäftsleitung. Finanzierungskonzepte werden eruiert. Marketingpotenziale werden eingeschätzt. Im Rahmen eines Sanierungs-Controlling werden Budgets überwacht und Frühwarnsysteme installiert. Abbaukosten und Mehrerlösquellen werden gesucht. Feasibilty Studien werden gutachterlich abgegeben.
11. Prüfung des Bestandes und Bewertung von Sicherheiten
Grundschulden, Hypotheken, Sicherungsübereignungen an beweglichen Vermögensgegenständen, Zessionen, verlängerte- und erweiterte Eigentumsvorbehalte, Vermieterpfandrechte, Abtretungen werden nach den Vertragsunterlagen gesichtet und bewertet. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit den vom Verwalter beauftragten Industrieverwertern, Auktionatoren und dem Verwalterteam. Korrespondierende Listen werden zur fristgemässen Niederlegung beim Insolvenzgericht vorbereitet. Mögliche Anfechtungstatbestände werden nach den Vorgaben des Verwalters einbezogen.
12. Entwicklung von Abwicklungskonzeptionen für Sicherheiten
Im Vorfeld des Insolvenzszenarios werden Sicherheitenverwertungsstrategien aufgezeigt. In Abstimmung mit den Finanziers werden Fortführungs- und Liquidationskonzepte unter Beachtung der Sicherheitenlage zum Zwecke der Insolvenzvermeidung und optimaler Gläubigerbefriedigung erarbeitet.
13. Strukturierung, Gründung und Verwaltung von Sicherheitenverwertungspools
Parallel zum Insolvenzverfahren werden Waren- und Kreditgläubiger bei der Strukturierung, Gründung und Verwaltung von Sicherheitenverwertungspools beraten. Dabei wird auf die besondere Situation der Kreditversicherer Rücksicht genommen. Quotenvorschläge werden unterbreitet.
14. Beratung bei der Gründung und Führung von Fortführungs- und Auffanggesellschaften sowie bei Unternehmensübernahmen
Fortführungs- und Auffanggesellschaften werden betriebswirtschaftlich und steuerlich beraten. Planbilanzen, GuV Rechnungen, sowie Finanzplanungen werden erstellt. Kostenrechnungs- und Budgetkontrollsysteme werden eingeführt und überwacht. Fremdfinanzierungskonzepte werden begleitet. Bei der Eigenkapitalbeschaffung werden Kontakte hergestellt. Die laufende Buchhaltung und steuerliche Betreuung kann übernommen werden.
15. Aussergerichtliche Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation)
Im Falle einer Betriebsstilllegung werden sämtliche buchhalterischen und steuerlichen Abwicklungsmassnahmen ergriffen. Die Abwicklung der Restverbindlichkeiten wird überwacht. Aktiva werden einer Verwertung zugeführt.
